Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall entscheidet sich früh, wer welchen Schaden trägt und welche Rechte Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung behalten.
Fachlich verantwortlich
Michael Schlicher, Rechtsanwalt

Ein Verkehrsunfall zwingt innerhalb weniger Tage zu einer Reihe von Entscheidungen: Wer nimmt den Schaden auf, wer begutachtet, wer repariert, worauf wird abgerechnet, wie kommen Sie in der Zwischenzeit zur Arbeit. Diese Entscheidungen fallen zu einem Zeitpunkt, an dem die Gegenseite bereits von einem eingespielten Apparat vertreten wird und Sie noch damit beschäftigt sind, den Schreck zu verarbeiten. Die folgenden Abschnitte beschreiben, welche Ansprüche bestehen und an welchen Stellen sie in der Praxis gekürzt werden.
Nach dem Unfall
Was ist an der Unfallstelle wichtig?
Zuerst die Sicherheit: Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck, Verletzte versorgen, bei Personenschaden den Notruf wählen. Erst danach beginnt die Beweissicherung, und die ist Ihre Aufgabe, nicht die der Versicherung. Fotografieren Sie die Endstellung der Fahrzeuge, bevor Sie räumen, dazu die Schäden an beiden Fahrzeugen, Bremsspuren, Splitterfelder, Verkehrszeichen und den Straßenverlauf aus einigem Abstand. Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie Namen und Anschriften von Zeugen. Eine Mobilnummer allein genügt nicht; Zeugen, die man später nicht laden kann, existieren im Prozess nicht.
Soll ich die Polizei rufen?
Bei Personenschäden, bei unklarem Hergang, bei Streit über die Schuld, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs und bei einem sich entfernenden Unfallgegner sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Bei kleinen Blechschäden mit eindeutiger Lage nimmt die Polizei den Unfall häufig nicht auf; das ist kein Nachteil, solange Sie selbst sauber dokumentieren. Die polizeiliche Unfallanzeige ist später eine wichtige Beweisquelle, sie bindet die Gerichte aber nicht. Wir fordern sie im Rahmen der Akteneinsicht an.
Darf ich die Schuld an der Unfallstelle anerkennen?
Schildern Sie den Hergang sachlich, aber vermeiden Sie Erklärungen, die sich als Schuldanerkenntnis lesen lassen. Ob und in welchem Umfang gehaftet wird, ist eine rechtliche Bewertung, die sich erst aus dem Hergang, den Spuren und gegebenenfalls einem Sachverständigengutachten ergibt. Ein an der Unfallstelle abgegebenes Anerkenntnis erschwert die spätere Aufklärung und kann zudem Obliegenheiten gegenüber Ihrer eigenen Versicherung berühren. Eine Unterschrift unter ein vorformuliertes Papier des Unfallgegners leisten Sie nicht.
Was muss ich meiner eigenen Versicherung melden?
Den Unfall melden Sie Ihrer eigenen Versicherung auch dann, wenn die Gegenseite haftet. Die Versicherungsbedingungen sehen Anzeige- und Aufklärungsobliegenheiten vor; werden sie verletzt, kann das den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Eine Meldung ist keine Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung und wirkt sich für sich genommen nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Ob die Kasko in Anspruch genommen werden sollte, ist eine gesonderte Frage, die sich an der Haftungslage und an der Höhe des Schadens ausrichtet.
Wer reguliert den Schaden
An wen richte ich meine Ansprüche?
Bei einem von der Gegenseite verschuldeten Unfall können Sie den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners unmittelbar in Anspruch nehmen. Ist der Versicherer nicht bekannt, lässt er sich über das Kennzeichen ermitteln; dafür gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Der Versicherer reguliert nicht sofort, sondern prüft zunächst Haftung und Höhe, wozu ihm ein angemessener Zeitraum zusteht. Bleibt eine Reaktion aus, ist eine Frist mit anschließender Klage der übliche Weg.
Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?
Kürzungen erfolgen selten pauschal, sondern an einzelnen Positionen: Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, Aufschläge auf Ersatzteile, merkantile Wertminderung, Dauer der Reparatur, Höhe des Restwerts. Grundlage ist meist ein Prüfbericht, den der Versicherer bei einem von ihm beauftragten Dienstleister einholt. Solche Berichte sind Parteivortrag, nicht mehr. Jede gekürzte Position lässt sich gesondert begründen und, wenn nötig, gerichtlich klären.
Was bedeutet eine Haftungsquote?
Nicht jeder Unfall endet mit einer Haftung zu hundert Prozent. Lässt sich ein Verursachungsbeitrag beider Seiten feststellen, oder wirkt sich die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs aus, wird der Schaden quotal geteilt. Das betrifft dann sämtliche Positionen, auch Gutachterkosten, Mietwagen und Anwaltskosten. Gerade bei Quotenfällen lohnt der frühe Blick in die Ermittlungsakte, weil sich die Beweislage nachträglich kaum noch verbessern lässt.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Haftet die Gegenseite vollständig, gehören die Kosten der anwaltlichen Interessenwahrnehmung zum erstattungsfähigen Schaden. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und bemisst sich am Gegenstandswert, also an der Höhe der geltend gemachten Ansprüche. Bei Mithaftung wird nur die Quote erstattet, der Rest bleibt bei Ihnen oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bestehende Rechtsschutzdeckung klären wir vor der Beauftragung ab; über die voraussichtlichen Kosten sprechen wir vorher, nicht hinterher.
Gutachter und Werkstattwahl
Wer sucht den Sachverständigen aus?
Bei mehr als einem Bagatellschaden dürfen Sie den Sachverständigen selbst auswählen; seine Kosten sind Teil des Schadens, wenn die Gegenseite haftet. Das Gutachten dokumentiert Schadenumfang, Reparaturweg, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie eine etwaige Wertminderung. Bei ganz geringen Schäden wird ein Kostenvoranschlag als ausreichend angesehen. Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, bevor der Schaden beweissicher festgehalten ist.
Muss ich in die Werkstatt, die der Versicherer vorschlägt?
Sie schulden dem Versicherer keine Reparatur in seinem Partnernetz. Ein Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt ist nur unter engen Voraussetzungen beachtlich, insbesondere wenn die dortige Reparatur gleichwertig und Ihnen ohne Weiteres zugänglich ist. Bei neueren Fahrzeugen und lückenloser Wartung in einer markengebundenen Fachwerkstatt sind die Hürden für einen solchen Verweis hoch. Ob der Verweis im konkreten Fall trägt, prüfen wir vor der Reparatur, nicht danach.
Reparatur oder Totalschaden?
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, rechnet der Versicherer den Totalschaden ab: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Übersteigen die Kosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als dreißig Prozent, kann nach der Rechtsprechung dennoch repariert und abgerechnet werden. Das setzt voraus, dass fachgerecht und im Wesentlichen nach den Vorgaben des Gutachtens repariert und das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weitergenutzt wird. Beim Restwert gilt: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor konkurrierende Restwertangebote des Versicherers Ihnen vorliegen.
Kann ich abrechnen, ohne zu reparieren?
Sie können den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen und selbst entscheiden, ob und wie repariert wird. Abgerechnet wird dann ohne Umsatzsteuer; die wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Nachteilig kann das sein, wenn später doch eine vollständige Reparatur erfolgt oder wenn der Wiederbeschaffungswert die Abrechnung begrenzt. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeug, vom Schadenbild und von Ihren Plänen mit dem Wagen ab.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Darf ich sofort einen Mietwagen nehmen?
Für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung können Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten. Erstattungsfähig sind die erforderlichen Kosten, üblicherweise für eine Fahrzeugklasse unterhalb der eigenen. Streit entsteht regelmäßig über sogenannte Unfallersatztarife, die deutlich über dem Normaltarif liegen, sowie über die Mietdauer. Lassen Sie sich vor der Anmietung den Tarif erläutern und dokumentieren Sie Ihren Fahrbedarf; bei sehr geringer Fahrleistung wird die Erforderlichkeit einer Anmietung häufig bestritten.
Was ist Nutzungsausfall?
Wer auf einen Mietwagen verzichtet, kann stattdessen eine Entschädigung für die entgangene Nutzung verlangen. Der Tagessatz ergibt sich aus gebräuchlichen Tabellen, gestaffelt nach Fahrzeugklasse und Alter, und wird für die notwendige Ausfallzeit gewährt. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit nutzen wollten und nutzen konnten; wer im Krankenhaus liegt oder ein Zweitfahrzeug hat, muss das im Blick behalten. Neben Mietwagen und Nutzungsausfall kommen weitere Positionen in Betracht, etwa Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten sowie eine Kostenpauschale.
Schmerzensgeld
Wann besteht ein Anspruch?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld setzt eine Verletzung von Körper oder Gesundheit voraus. Entscheidend ist die zeitnahe ärztliche Dokumentation: Beschwerden, die erst Wochen später erstmals geschildert werden, lassen sich dem Unfall nur schwer zuordnen. Das gilt besonders für Distorsionen der Halswirbelsäule, deren Ursächlichkeit von Versicherern regelmäßig bestritten wird. Bewahren Sie Befunde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Belege über Zuzahlungen auf.
Wovon hängt die Höhe ab?
Maßgeblich sind Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, Umfang der Beeinträchtigung im Alltag, bleibende Folgen und das Gewicht des Verschuldens. Orientierung geben veröffentlichte Entscheidungssammlungen; eine feste Rechengröße gibt es nicht, und seriöse Angaben zur Höhe sind vor Kenntnis der Befunde nicht möglich. Neben dem Schmerzensgeld können Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Fahrtkosten zu Behandlungen geltend gemacht werden.
Was ist mit Spätfolgen?
Abfindungserklärungen der Versicherer schließen regelmäßig sämtliche künftigen Ansprüche aus. Bei Verletzungen, deren Verlauf noch nicht absehbar ist, sollte vor einer solchen Unterschrift geprüft werden, ob ein Vorbehalt für Spätfolgen aufgenommen werden kann. Einmal abgefunden, lässt sich eine Verschlechterung des Gesundheitszustands später nicht mehr geltend machen. Unabhängig davon verjähren Ansprüche aus einem Verkehrsunfall regelmäßig in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis hatten.
Unfall im europäischen Ausland
Der Unfall war in Frankreich oder Luxemburg – was nun?
Für Saarlouis ist der grenzüberschreitende Unfall Alltag. Ausländische Haftpflichtversicherer benennen für Deutschland einen Schadensregulierungsbeauftragten, an den Sie sich in deutscher Sprache wenden können; reagiert dieser nicht oder ist keiner benannt, steht der Weg über die Entschädigungsstelle offen. Sichern Sie am Unfallort dieselben Beweise wie im Inland und füllen Sie, wo üblich, den Europäischen Unfallbericht sorgfältig aus. Die Kanzlei reguliert Unfälle in Deutschland und im europäischen Ausland und berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.
Welches Recht gilt für meinen Schaden?
Haftung und Umfang des Ersatzes richten sich in der Regel nach dem Recht des Unfallorts. Das kann erhebliche Unterschiede bedeuten: bei der Bewertung von Mitverschulden, bei der Erstattung von Gutachterkosten, bei Nutzungsausfall und bei den Verjährungsfristen, die kürzer sein können als in Deutschland. Prüfen Sie deshalb nicht nach deutschen Maßstäben, ob sich eine Geltendmachung lohnt.
Ihr Ansprechpartner für das Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Michael Schlicher, seit 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er hat an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre studiert und von 2001 bis 2005 in der Rechtsabteilung eines internationalen Transport- und Logistikunternehmens gearbeitet. Die Kanzlei besteht seit 2006 in Saarlouis, ist überregional tätig und montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr erreichbar. Bringen Sie zum ersten Gespräch mit, was vorliegt: Unfallmitteilung, Fotos, Gutachten oder Kostenvoranschlag, Schreiben des Versicherers und, falls vorhanden, die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Häufige Fragen
Was Mandanten
uns fragen
Allgemeine Auskünfte zu diesem Thema. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall, weil es dabei immer auf die konkreten Umstände ankommt.
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Haftet die Gegenseite in vollem Umfang, gehören die Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung zum ersatzfähigen Schaden und werden vom gegnerischen Haftpflichtversicherer getragen. Trifft Sie eine Mithaftung, wird auch bei den Anwaltskosten nur die entsprechende Quote erstattet. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, holen wir vor der Beauftragung die Deckungszusage ein.
Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Außerhalb von Bagatellschäden dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen; dessen Kosten gehören bei voller Haftung der Gegenseite zum Schaden. Der Prüfbericht, den der Versicherer erstellen lässt, ist kein gerichtliches Gutachten, sondern die Bewertung einer Partei. Kürzt der Versicherer auf dieser Grundlage, lässt sich das Position für Position überprüfen.
Darf ich mein Auto in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen?
Grundsätzlich ja. Die Versicherung darf Sie nur unter engen Voraussetzungen auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen, etwa wenn die Reparatur dort gleichwertig und für Sie ohne Weiteres zugänglich ist. Bei neueren Fahrzeugen und durchgehender Wartung in einer Fachwerkstatt sind die Anforderungen an einen solchen Verweis besonders hoch.
Wie lange kann ich Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend machen?
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben. Verhandlungen mit dem Versicherer können den Lauf der Frist hemmen, der genaue Ablauf ist aber vom Einzelfall abhängig.
Bekomme ich Geld, wenn ich kein Ersatzfahrzeug nehme?
Verzichten Sie auf einen Mietwagen, kommt für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit nutzen wollten und auch nutzen konnten. Die Tagessätze richten sich nach gebräuchlichen Tabellen, die nach Fahrzeugklasse und Alter gestaffelt sind.
Was gilt bei einem Unfall in Frankreich oder Luxemburg?
Ausländische Haftpflichtversicherer benennen für Deutschland einen Schadensregulierungsbeauftragten, an den Sie sich in deutscher Sprache wenden können. Haftung und Umfang des Schadens beurteilen sich allerdings in der Regel nach dem Recht des Unfallorts, nicht nach deutschem Recht. Die Kanzlei reguliert Unfälle in Deutschland und im europäischen Ausland und berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.