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Rechtsgebiet

Forderungseinzug

Wir bearbeiten Ihre Forderungen vom außergerichtlichen Mahnschreiben über das Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung, außergerichtlich auch europaweit.

GS

Fachlich verantwortlich

, Rechtsanwalt

Aufsicht auf einen Eichenschreibtisch mit einem Stapel unbeschrifteter Unterlagen, einem Füllfederhalter und einer Lesebrille.

Offene Forderungen binden Liquidität, die im operativen Geschäft fehlt. Sie werden zudem mit jedem Monat schwerer durchsetzbar, weil sich die Vermögenslage des Schuldners verschlechtern und die Beweislage verblassen kann. Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit haben wir die Erfahrung gemacht, dass durch ein schnelles und konsequentes außergerichtliches anwaltliches Handeln wirtschaftlich die besten Erfolge erzielt werden können. Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung schließen sich an, wenn dieser Weg nicht zum Ziel führt.

Außergerichtliches Mahnschreiben

Wann befindet sich mein Schuldner im Verzug?

Der Verzug ist die Voraussetzung dafür, dass Sie neben der Hauptforderung Zinsen und Kosten verlangen können. Er tritt regelmäßig mit einer Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit ein. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, etwa durch ein konkretes Zahlungsdatum in der Rechnung oder eine kalendermäßig berechenbare Frist nach Rechnungszugang. Unabhängig davon kommt der Schuldner einer Entgeltforderung nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen haben. Ein solcher Hinweis gehört deshalb in jedes Rechnungsformular, das auch an Privatkunden geht.

Was kann ich neben der Hauptforderung geltend machen?

Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszins für Entgeltforderungen nach § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Verbrauchern sind es fünf Prozentpunkte. Ist der Schuldner kein Verbraucher, tritt nach § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro hinzu, und zwar ohne Nachweis eines konkreten Schadens. Diese Pauschale wird allerdings auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Kosten der anwaltlichen Beauftragung selbst gehören zum Verzugsschaden nach den §§ 280, 286 BGB und werden im Mahnschreiben mit geltend gemacht. Weiter kommen nachweisbare Refinanzierungskosten in Betracht, wenn Sie wegen des Ausfalls Kredit in Anspruch nehmen mussten.

Was ändert ein anwaltliches Schreiben gegenüber der eigenen Mahnung?

Die dritte Mahnung aus der eigenen Buchhaltung wird in der Praxis anders behandelt als ein anwaltliches Schreiben, das den Anspruch rechtlich begründet, Zinsen und Kosten beziffert und eine kurze, konkrete Zahlungsfrist mit einer angekündigten nächsten Maßnahme verbindet. Gleichzeitig klärt sich dabei, ob der Schuldner nicht zahlen kann oder nicht zahlen will, und ob er Einwendungen gegen die Forderung erhebt. Diese Unterscheidung bestimmt das weitere Vorgehen: Zahlungsunwilligkeit spricht für zügige Titulierung, Zahlungsunfähigkeit eher für eine Ratenvereinbarung mit Schuldanerkenntnis, weil ein Titel gegen ein leeres Vermögen wirtschaftlich nichts bringt.

Wann ist eine Ratenzahlung die bessere Lösung?

Eine Ratenvereinbarung ist kein Nachgeben. Sie kommt in Betracht, wenn der Schuldner zahlungswillig, aber nicht sofort zahlungsfähig ist, und sie vermeidet Verfahrenskosten, die das Vermögen des Schuldners weiter aufzehren. Wichtig ist die Ausgestaltung: ein Anerkenntnis der Gesamtforderung, eine Verfallklausel für den Fall des Ratenrückstands und, soweit erhältlich, eine Sicherheit. Zu beachten ist, dass ein Anerkenntnis die Verjährung nach § 212 BGB neu beginnen lässt. Das kann Ihnen zusätzliche Zeit verschaffen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Wie läuft das Verfahren ab?

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird bei dem zentralen Mahngericht gestellt, das für den Sitz des Antragstellers zuständig ist. Das Gericht prüft die Forderung nicht inhaltlich, sondern nur formal, und stellt den Mahnbescheid zu. Ab Zustellung hat der Schuldner nach § 692 Abs. 1 Nummer 3 ZPO zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Bleibt der Widerspruch aus, können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser Antrag ist nach § 701 ZPO an eine Frist von sechs Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids gebunden; danach verliert der Mahnbescheid seine Wirkung, und das Verfahren muss neu aufgesetzt werden. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch nach § 700 ZPO möglich ist.

Was passiert bei Widerspruch?

Der Widerspruch muss nicht begründet werden, er genügt als schlichtes Bestreiten. Auf Antrag wird die Sache dann an das zuständige Prozessgericht abgegeben und als streitiges Verfahren fortgeführt, in dem die Forderung regulär dargelegt und bewiesen werden muss. Der Zeitvorteil des Mahnverfahrens ist damit verbraucht. Wenn schon vor Verfahrensbeginn absehbar ist, dass der Schuldner die Forderung substantiiert bestreitet, ist die unmittelbare Klage in der Regel der kürzere Weg.

Was bringt das Mahnverfahren für die Verjährung?

Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt nach § 204 Abs. 1 Nummer 3 BGB die Verjährung. Das ist der Grund, warum gegen Jahresende regelmäßig Mahnbescheide beantragt werden: Sie halten Forderungen offen, die sonst mit dem 31. Dezember verjähren würden.

Klage und Titel

Wann führt die Klage schneller zum Ziel?

Die Klage ist der richtige Weg, wenn über den Grund oder die Höhe der Forderung gestritten wird, wenn Gewährleistungsrechte oder Gegenforderungen eingewendet werden oder wenn der Sachverhalt Beweisaufnahme erfordert. Sie ist auch dann angezeigt, wenn ein Widerspruch im Mahnverfahren sicher zu erwarten ist. Wir klären vorab, welche Unterlagen die Forderung tragen: Vertrag oder Auftragsbestätigung, Nachweise über Lieferung oder Leistungserbringung, Abnahme- oder Empfangsbestätigungen, Rechnung und Schriftwechsel.

Wer trägt die Prozesskosten?

Nach § 91 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren der Gegenseite. Das bedeutet einen Erstattungsanspruch, keine Zahlungsgarantie: Ist der Schuldner vermögenslos, bleibt der Anspruch auf dem Papier. Diese wirtschaftliche Einschätzung gehört vor die Klageentscheidung, nicht danach. Bei Forderungen gegen Gesellschaften prüfen wir vorab die im Handelsregister und in den veröffentlichten Jahresabschlüssen erkennbare Lage.

Welche Titel kommen außer dem Urteil in Betracht?

Neben Urteil und Vollstreckungsbescheid sind gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare notarielle Urkunden taugliche Titel. Gerade die notarielle Urkunde mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist bei laufenden Geschäftsbeziehungen ein Mittel, das den Streit gar nicht erst entstehen lässt.

Zwangsvollstreckung

Welche Maßnahmen kommen in Betracht?

Mit einem Titel in der Hand richtet sich das weitere Vorgehen nach der vermuteten Vermögenslage. Der Gerichtsvollzieher kann bewegliche Sachen pfänden und dem Schuldner nach § 802c ZPO die Vermögensauskunft abnehmen, in der dieser sein Vermögen offenzulegen und die Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Die Pfändung von Geldforderungen, insbesondere von Bankguthaben und Arbeitseinkommen, erfolgt über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts nach § 829 ZPO. Bei Grundbesitz kommen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek sowie Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in Betracht. Für die Erstattung der Zwangsvollstreckungskosten gilt nach § 197 BGB ebenfalls die lange Verjährungsfrist.

Was tun, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist?

Ein Titel ist auch dann kein verlorener Aufwand. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren nach § 197 BGB in 30 Jahren, Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen und Urkunden ebenso. Verbessert sich die Lage des Schuldners später, etwa durch eine neue Anstellung, eine Erbschaft oder den Verkauf von Vermögen, kann die Vollstreckung wieder aufgenommen werden. Bleibt die Vermögensauskunft ohne Ergebnis, folgt in der Regel die Eintragung im Schuldnerverzeichnis. Zu beachten ist, dass titulierte Zinsen als wiederkehrende Leistungen nicht an der 30-Jahres-Frist teilnehmen, sondern der regelmäßigen Verjährung unterliegen; sie sind deshalb periodisch gesondert zu sichern.

Und bei Insolvenz des Schuldners?

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckung gesperrt. Die Forderung ist zur Insolvenztabelle anzumelden, und die Befriedigung richtet sich nach der Quote. Bestehen Sicherungsrechte, etwa ein wirksamer Eigentumsvorbehalt an gelieferter Ware, ist deren Geltendmachung vorrangig zu prüfen. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf Ihre Lieferbedingungen, bevor ein Ausfall eintritt.

Forderungen gegen Schuldner im europäischen Ausland

Wie gehen wir außergerichtlich vor?

Auf dem Gebiet des Einzugs überfälliger Forderungen sind wir außergerichtlich europaweit tätig. Die Kommunikation erfolgt dabei in englischer und französischer Sprache. Das ist im Saarland mit seinen Geschäftsbeziehungen nach Frankreich und Luxemburg ein praktischer Punkt: Ein Schreiben in der Sprache des Schuldners, das die anwendbare Rechtslage benennt, wird anders beantwortet als eine deutschsprachige Mahnung.

Welche gerichtlichen Wege stehen offen?

Für unbestrittene Geldforderungen in grenzüberschreitenden Sachen besteht der Europäische Zahlungsbefehl nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006. Der Antrag wird auf einem einheitlichen Formblatt gestellt; in Deutschland ist dafür ein zentral zuständiges Gericht eingerichtet. Der Schuldner kann innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen, woraufhin das Verfahren in einen ordentlichen Zivilprozess übergeht. Bleibt der Einspruch aus, wird der Zahlungsbefehl für vollstreckbar erklärt und wirkt in den beteiligten Mitgliedstaaten. Für geringere Streitwerte steht daneben das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zur Verfügung, das weitgehend schriftlich geführt wird.

Wie setze ich einen deutschen Titel im Ausland durch?

Innerhalb der Europäischen Union sind Entscheidungen aus einem Mitgliedstaat nach der Brüssel-Ia-Verordnung grundsätzlich ohne vorheriges Vollstreckbarerklärungsverfahren in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar. Die Vollstreckung selbst richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem sie betrieben wird; dafür arbeiten wir mit Kollegen vor Ort zusammen. Außerhalb der Union hängt die Durchsetzbarkeit von bilateralen Abkommen und vom jeweiligen nationalen Recht ab und ist im Einzelfall zu prüfen.

Verjährung

Wann verjährt meine Forderung?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Eine Rechnung aus dem laufenden Jahr verjährt damit regelmäßig mit Ablauf des dritten folgenden Jahres, jeweils zum 31. Dezember. Für einzelne Ansprüche gelten abweichende Fristen; welche Frist gilt, prüfen wir anhand des Anspruchsgrundes.

Wie halte ich die Verjährung auf?

Eine Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Wirksam sind unter anderem die Zustellung eines Mahnbescheids, die Klageerhebung und Verhandlungen über den Anspruch. Ein Anerkenntnis des Schuldners, etwa durch eine Abschlagszahlung oder eine Ratenvereinbarung, lässt die Verjährung nach § 212 BGB sogar neu beginnen. In der Praxis bedeutet das: Wer im Dezember feststellt, dass Forderungen aus dem dritten zurückliegenden Jahr offen sind, hat noch Handlungsmöglichkeiten, aber nur wenige Tage.

Zusammenarbeit und Kosten

Wir bearbeiten Ihre Forderungen vom außergerichtlichen Mahnschreiben über das Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung. Für Unternehmen mit regelmäßigem Forderungsaufkommen, etwa Speditionen, richten wir einen festen Ablauf ein, damit Übergaben ohne Rückfragen funktionieren. Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach der Höhe der Forderung, oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Die Kosten der Rechtsverfolgung machen wir als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner mit geltend; ob sie bei Ihnen ankommen, hängt von dessen Zahlungsfähigkeit ab. Wir sagen Ihnen vor jedem Schritt, welche Kosten entstehen und wie wir die Realisierungsaussichten einschätzen.

Unsere Kanzlei besteht seit 2006 in Saarlouis und ist überregional tätig. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Häufige Fragen

Was Mandanten uns fragen

Allgemeine Auskünfte zu diesem Thema. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall, weil es dabei immer auf die konkreten Umstände ankommt.

Ab wann befindet sich mein Kunde im Verzug?

Verzug tritt in der Regel mit einer Mahnung nach Fälligkeit ein. Er tritt ohne Mahnung ein, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Unabhängig davon gerät der Schuldner einer Entgeltforderung nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug; gegenüber Verbrauchern allerdings nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Was kann ich neben der Hauptforderung verlangen?

Bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Verzugszins für Entgeltforderungen nach § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Hinzu kommt nach § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Die Kosten der anwaltlichen Rechtsverfolgung gehören zum Verzugsschaden; die 40-Euro-Pauschale wird darauf angerechnet.

Wann ist das gerichtliche Mahnverfahren sinnvoll?

Es ist der schnellere und kostengünstigere Weg, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet, sondern schlicht nicht zahlt. Der Schuldner kann dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen widersprechen; tut er das, geht die Sache in das streitige Verfahren über und der Zeitvorteil entfällt. Ist mit substantiiertem Bestreiten zu rechnen, führt die direkte Klage oft schneller zum Ziel.

Wie lange kann ich aus einem Titel vollstrecken?

Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren nach § 197 BGB in 30 Jahren. Ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil bleibt also auch dann werthaltig, wenn beim Schuldner zunächst nichts zu holen ist. Für titulierte Zinsen als wiederkehrende Leistungen gilt diese lange Frist nicht, sie unterliegen der regelmäßigen Verjährung.

Können Sie auch Forderungen gegen Schuldner im europäischen Ausland einziehen?

Auf dem Gebiet des Einzugs überfälliger Forderungen sind wir außergerichtlich europaweit tätig. Die Kommunikation erfolgt dabei in englischer und französischer Sprache. Für die gerichtliche Durchsetzung steht unter anderem der Europäische Zahlungsbefehl nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Verfügung.

Was kostet der Forderungseinzug?

Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach der Höhe der Forderung, oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Befindet sich der Schuldner im Verzug, sind die Kosten der Rechtsverfolgung Teil des Schadens und werden mit geltend gemacht. Ob sie tatsächlich bei Ihnen ankommen, hängt von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab; darüber sprechen wir offen, bevor Kosten entstehen.

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