Rechtsanwalt
Michael Schlicher
- Zugelassen seit
- 2005
- Kammer
- Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
- Geboren
- 1968 in Neunkirchen
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch
Michael Schlicher hat Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes studiert und die Kanzlei 2006 gemeinsam mit Georg Susock gegründet. Von 2001 bis 2005 arbeitete er in der Rechtsabteilung eines internationalen Transport- und Logistikunternehmens, seit 2005 ist er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seine Mandate reichen vom Transport- und Verkehrsrecht bis zu Miet- und Familiensachen.
Wie die Arbeit aussieht
Ein Mandat beginnt in aller Regel mit einem Telefonat, und eine erste Auskunft gibt es unmittelbar im Gespräch. Geklärt wird zuerst, ob etwas eilt: ob eine Einspruchs-, Klage- oder Verjährungsfrist läuft, ob ein Termin ansteht, ob eine Zahlung zurückgehalten werden sollte. Erreichbar ist die Kanzlei montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr.
Michael Schlicher bearbeitet Mandate von Unternehmen und von Privatpersonen. Auf der einen Seite stehen Speditionen, Frachtführer und Betriebe mit offenen Rechnungen, auf der anderen Mandanten nach einem Unfall, mit einem Bußgeldbescheid, im Streit um eine Wohnung oder in einer Trennungssituation. Diese Mischung ist für eine Kanzlei dieses Zuschnitts typisch, und sie bringt es mit sich, dass eine Sache oft mehrere Rechtsgebiete berührt: Ein Unfall mit dem Firmenwagen fällt ins Verkehrsrecht, zieht aber arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen nach sich.
Im ersten Gespräch geht es um Sachverhalt, Unterlagen und Fristen, nicht um eine fertige Strategie. Hilfreich ist, was schriftlich vorliegt: Vertrag, Bescheid, Kündigungsschreiben, Korrespondenz. Am Ende steht eine Einschätzung, welche Wege offenstehen, was sie kosten und was sich beweisen lässt. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung; besteht eine Rechtsschutzversicherung, wird die Deckung vorab geklärt. Für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern sieht das Gesetz eine Gebührenobergrenze vor.
Aus der Unternehmenspraxis
Von 2001 bis 2005 arbeitete Michael Schlicher in der Rechtsabteilung eines internationalen Transport- und Logistikunternehmens. 2005 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, 2006 gründete er gemeinsam mit Georg Susock die Kanzlei in Saarlouis.
Wer Rechtsfragen zuerst aus einem Unternehmen heraus bearbeitet hat, betrachtet sie von der Abwicklung her. In einer Rechtsabteilung ist ein Schadensfall kein abstrakter Vorgang, sondern eine Kette aus Auftrag, Disposition, Frachtpapier, Reklamation, Versicherungsmeldung und Rechnungskürzung. Dass Beweismittel dort entstehen, wo gearbeitet wird, und nicht erst im Prozess, prägt die Art der Prüfung: Zuerst wird gefragt, welche Unterlagen der Betrieb ohnehin erzeugt, und erst dann, welche Norm einschlägig ist. Dieselbe Sicht hilft im Transportrecht wie beim Forderungseinzug, wo der Bestand der Forderung meist weniger streitig ist als ihr Nachweis.
Die volkswirtschaftliche Ausbildung wirkt in eine ähnliche Richtung. Ob ein Verfahren wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt nicht nur von den Erfolgsaussichten ab, sondern auch vom Streitwert, von der Dauer, vom Kostenrisiko und von der Frage, ob beim Gegner am Ende etwas zu holen ist. Das wird vor der Beauftragung besprochen, nicht danach.
Verkehr, Miete, Familie
Im Verkehrsrecht geht es in den meisten Mandaten um Geld und um den Führerschein. Bei der Unfallregulierung sind es gekürzte Gutachtenkosten, ein zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert, bestrittener Nutzungsausfall und die Haftungsquote. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten entscheidet die Akte: Messverfahren, Messprotokoll, Eichnachweis, Fahreridentifizierung. Das Bußgeld- und Fahrerlaubnisrecht führt die Kanzlei als eigenes Rechtsgebiet, weil die Fristen dort besonders knapp sind: Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben zwei Wochen ab Zustellung.
Im Mietrecht sind Vermieter- und Mietermandate etwa gleich häufig. Die Fälle wiederholen sich in ihren Mustern, unterscheiden sich aber im Detail, das über den Ausgang entscheidet: die Form der Kündigung, die Frist der Betriebskostenabrechnung, die Anzeige eines Mangels, der Zustand bei Übergabe. Eigenmächtige Schritte verschlechtern die Lage regelmäßig; der Weg führt über Titel und Vollstreckung.
Familiensachen laufen anders. Im Familienrecht treffen rechtliche Fragen auf eine Situation, die sich nicht allein rechtlich lösen lässt. Die Beratung trennt deshalb, was verhandelbar ist, von dem, was entschieden werden muss, und macht früh deutlich, welche Auskünfte und Belege für Unterhalt und Zugewinn benötigt werden. Wo eine Einigung möglich ist, ist sie in der Regel schneller, günstiger und belastbarer als ein streitiges Verfahren.
Sprachen und grenzüberschreitende Mandate
Saarlouis liegt rund zwanzig Kilometer von der französischen Grenze entfernt. Das prägt die Mandate: französische Arbeitgeber, Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, Verträge mit Unternehmen jenseits der Grenze, Transporte, die nach wenigen Kilometern grenzüberschreitend sind und damit der CMR unterliegen statt dem HGB.
Michael Schlicher spricht Englisch und Französisch. Schriftwechsel mit Versicherern, Auftraggebern und Anwälten im Ausland läuft in der jeweiligen Sprache. Den außergerichtlichen Forderungseinzug betreibt die Kanzlei europaweit; sie ist überregional tätig und arbeitet, wo eine Anreise nicht sinnvoll ist, telefonisch und schriftlich.
Werdegang
- StudiumRechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre, Universität des Saarlandes
- 2001–2005Rechtsabteilung eines internationalen Transport- und Logistikunternehmens
- 2005Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 2006Gründung der Kanzlei Susock & Schlicher
Fachlich verantwortlich für
- VerkehrsrechtUnfallregulierung gegenüber Versicherern, Streit über Haftungsquote, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Mietwagen- und Sachverständigenkosten, daneben Verfahren nach Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bei Berufskraftfahrern und Außendienstmitarbeitern steht meist weniger das Bußgeld im Vordergrund als das drohende Fahrverbot. Grundlage jeder Einschätzung ist die Akte, nicht die Schilderung des Vorwurfs im Bescheid.
- Bußgeld & FührerscheinOb Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Vorladung: Was Sie zuerst tun, bestimmt den weiteren Verlauf des Verfahrens.
- FamilienrechtTrennung und Scheidung, Unterhalt für Kinder und Ehegatten, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Die Beratung beginnt mit der Frage, was sich einvernehmlich regeln lässt und was streitig entschieden werden muss, weil beides unterschiedlich lange dauert und unterschiedlich viel kostet. Wo Kinder betroffen sind, ist die tragfähige Regelung meist wichtiger als die maximale Position.
- MietrechtVertretung von Vermietern und Mietern bei Kündigung und Räumung, Mietminderung und Mängeln, Betriebskostenabrechnung, Kaution und Schönheitsreparaturen, für Wohnraum ebenso wie für Gewerberäume. Im Gewerbemietrecht gelten andere Regeln als bei Wohnraum, etwa bei Kündigungsfristen, Konkurrenzschutz und Indexklauseln. Viele Mietsachen lassen sich über ein festes Auszugsdatum schneller beenden als über ein Urteil.