Rechtsanwalt
Georg Susock
Fachanwalt für Transport- und SpeditionsrechtVerliehen 2014 durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
- Zugelassen seit
- 2006
- Kammer
- Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
- Geboren
- 1967 in Delbrück
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch
Georg Susock ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und hat die Kanzlei 2006 gemeinsam mit Michael Schlicher gegründet. Zuvor leitete er von 1996 bis 2005 die Rechtsabteilung eines internationalen Transport- und Logistikunternehmens. Er berät überwiegend Unternehmen aus Transport, Logistik und Handel, daneben Privatmandanten im Arbeits- und Reiserecht.
Wie die Arbeit aussieht
Die meisten Mandate beginnen mit einem Anruf. Wer anruft, bekommt eine erste Auskunft unmittelbar im Gespräch: ob die Sache eilt, welche Frist im Raum steht und welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung gebraucht werden. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr erreichbar, was für Disponenten und Fuhrparkleiter praktisch ist, deren Arbeitstag vor dem üblichen Bürobeginn anfängt.
Georg Susock berät überwiegend Unternehmen: Speditionen, Frachtführer, Verlader, Handels- und Handwerksbetriebe. Daneben stehen Mandate von Privatpersonen, etwa nach einer Kündigung im Arbeitsrecht oder wenn eine gebuchte Reise anders verlief als beschrieben und sich im Reiserecht die Frage nach Minderung und Schadensersatz stellt.
Das erste Gespräch dient der Einordnung, nicht der Ausarbeitung. Geklärt wird, welcher Sachverhalt feststeht, welche Fristen laufen, was sich mit den vorhandenen Unterlagen beweisen lässt und welche Wege offenstehen. Dazu gehört die Kostenfrage: Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung, und besteht eine Rechtsschutz- oder Verkehrshaftungsversicherung, wird die Deckung vor dem weiteren Vorgehen mit dem Versicherer abgestimmt. Wie ein Verfahren ausgeht, lässt sich nicht zusagen; was es kostet und wie lange es dauern dürfte, dagegen schon.
Aus der Unternehmenspraxis
Von 1996 bis 2005 leitete Georg Susock die Rechtsabteilung eines internationalen Transport- und Logistikunternehmens. 2006 folgten die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Gründung der Kanzlei in Saarlouis.
Diese Jahre wirken bis heute in die Beratung hinein. Wer in einem Unternehmen Verträge verhandelt, Schadensfälle abgewickelt und Versicherer eingeschaltet hat, kennt die betriebliche Seite eines Rechtsstreits: wie ein Auftrag im System entsteht, woher Frachtbrief und Ablieferbeleg kommen, welche Daten Telematik und Kontrollgerät hergeben, wie ein Palettenkonto geführt wird und an welchen Schnittstellen Nachweise verloren gehen. Am Anfang steht deshalb oft nicht die Frage, ob ein Anspruch besteht, sondern ob er sich mit dem vorhandenen Material belegen lässt.
Dazu gehört ein nüchterner Blick auf den Aufwand. In einer Rechtsabteilung wird jeder Streit gegen die Kosten, die gebundene Arbeitszeit und die laufende Geschäftsbeziehung gerechnet. Eine Forderung, die sich mit einem sauber begründeten Schreiben in zwei Wochen klären lässt, ist für ein Unternehmen meist mehr wert als ein Urteil nach zwei Jahren. Wo eine Einigung nicht trägt, wird das Verfahren geführt.
Transport- und Speditionsrecht
2014 hat die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes Georg Susock die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht zu führen. Er ist Mitglied des Ausschusses für Fachanwaltschaft Transport- und Speditionsrecht der Kammer.
Im Transportrecht geht es selten nur um eine einzelne Rechtsfrage. Ein typisches Mandat verbindet mehrere Ebenen: eine offene Frachtrechnung, gegen die der Auftraggeber mit einem Schadensfall aufrechnet, dazu Streit über Standgeld, ein ungeklärtes Palettenkonto und die Frage, welche Vertragsbedingungen überhaupt wirksam einbezogen wurden. Solche Fälle werden aufgeteilt und Position für Position geprüft, weil jede von ihnen eigenen Fristen, eigenen Haftungsgrenzen und eigenen Beweisregeln folgt.
Ein zweiter Teil der Arbeit liegt vor dem Streit. Rahmenverträge von Verladern, Verladerichtlinien und Klauseln zu Aufrechnung, Vertragsstrafen und Palettentausch entscheiden mit darüber, wie ein späterer Schadensfall ausgeht. Wer sie vor der Unterschrift prüfen lässt, hat mehr Spielraum als danach. Bleiben Rechnungen offen, geht die Sache in den Forderungseinzug über; kommt ein Unfall mit einem Firmenfahrzeug hinzu, fällt die Regulierung ins Verkehrsrecht und wird daneben bearbeitet.
Sprachen und grenzüberschreitende Mandate
Saarlouis liegt rund zwanzig Kilometer von der französischen Grenze entfernt. Für Transportmandate ist das ein Unterschied in der Sache: Sobald Übernahme- und Ablieferort in zwei verschiedenen Staaten liegen, gilt nicht das HGB, sondern die CMR, mit anderen Fristen, anderer Haftung und mehreren möglichen Gerichtsständen. Welcher davon angerufen wird, ist eine eigene Entscheidung, die vor der Klage fällt und sich danach kaum korrigieren lässt.
Georg Susock spricht Englisch und Französisch. Korrespondenz mit Auftraggebern, Versicherern und gegnerischen Anwälten im Ausland läuft in der jeweiligen Sprache, ohne den Umweg über Übersetzungen. Den außergerichtlichen Forderungseinzug betreibt die Kanzlei europaweit. Sie ist überregional tätig; wo eine Anreise nicht sinnvoll ist, wird die Sache telefonisch und schriftlich geführt.
Werdegang
- StudiumRechtswissenschaften, Universität Münster
- 1996–2005Leiter der Rechtsabteilung eines internationalen Transport- und Logistikunternehmens
- 2006Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 2006Gründung der Kanzlei Susock & Schlicher
- 2014Verleihung des Fachanwaltstitels für Transport- und Speditionsrecht durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Mitwirkung
- Mitglied des Ausschusses Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Fachlich verantwortlich für
- ArbeitsrechtBeratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis und Vergütung. Im gewerblichen Umfeld geht es häufig um Schicht- und Arbeitszeitmodelle, Zuschläge, Befristungen und die Haftung von Arbeitnehmern für Schäden im Betrieb. Nach Zugang einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Klage, weshalb solche Mandate keinen Aufschub vertragen.
- TransportrechtFrachtforderungen und Standgeld, Schäden am Transportgut nach CMR und HGB, Palettenkonten, Ladungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten sowie die Prüfung von Rahmenverträgen und Verladerichtlinien. Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat Georg Susock 2014 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht zu führen; er gehört dem Ausschuss für Fachanwaltschaft Transport- und Speditionsrecht der Kammer an. Weil Ansprüche aus einer Beförderung im Regelfall in einem Jahr verjähren und Schäden binnen weniger Tage anzuzeigen sind, entscheidet der Zeitpunkt der ersten Prüfung oft mehr als die Argumentation.
- ReiserechtReisemängel, Minderung, Kündigung des Reisevertrags, Rücktritt vor Reisebeginn und Ausgleichszahlungen bei annullierten oder verspäteten Flügen. Entscheidend sind die Mängelanzeige vor Ort, die Dokumentation und die Frage, wer Vertragspartner ist: Reiseveranstalter, Vermittler oder Luftfahrtunternehmen. Die Nähe zu Beförderungsverträgen und ihren kurzen Fristen ist aus dem Transportrecht vertraut.
- ForderungseinzugAußergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung offener Forderungen für Unternehmen, außergerichtlich europaweit und auf Wunsch fortlaufend für wiederkehrende Fälle. Die Korrespondenz mit Schuldnern im Ausland führt die Kanzlei auf Englisch und Französisch. Bei Frachtforderungen ist vor dem ersten Schreiben zu klären, welche Verjährungsfrist gilt und ob der Schuldner mit Schadenspositionen aufrechnen wird.