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Entwurf. Diese Seite ist ein unverbindlicher Gestaltungsvorschlag und nicht der offizielle Internetauftritt der Kanzlei. Der maßgebliche Auftritt ist susock-schlicher.de. Inhalte sind teilweise noch nicht anwaltlich geprüft.

7:00 – 19:00 Uhr

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Die Kanzlei

Erreichbar, bevor
der Arbeitstag beginnt.

Susock & Schlicher ist seit 2006 in Saarlouis ansässig und überregional tätig. Zwei Rechtsanwälte, acht Rechtsgebiete, keine Zwischenebene.

Wir verstehen uns als juristischer Dienstleister. Dabei ist uns das persönliche Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten besonders wichtig.

Warum wir um sieben Uhr ans Telefon gehen

Rechtliche Probleme halten sich nicht an Bürozeiten. Ein Bußgeldbescheid liegt morgens im Briefkasten, eine Kündigung wird zum Schichtbeginn übergeben, ein Lkw steht an der Kontrollstelle und kommt nicht weiter. In solchen Lagen hilft keine Terminvergabe in zwei Wochen, sondern eine Auskunft jetzt.

Deshalb ist die Kanzlei von Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr besetzt. Die erste Einschätzung bekommen Sie unmittelbar im Gespräch. Ob daraus ein Mandat wird, entscheiden Sie danach.

Zwei Anwälte, die ihre Mandate selbst führen

Beide Rechtsanwälte haben vor ihrer Zulassung in der Rechtsabteilung eines internationalen Transport- und Logistikunternehmens gearbeitet — Georg Susock von 1996 bis 2005 als deren Leiter, Michael Schlicher von 2001 bis 2005. Sie kennen die Unternehmensseite deshalb nicht nur aus der Akte, sondern aus eigener Verantwortung.

Diese Herkunft prägt die Arbeitsweise bis heute: Es geht darum, ein Problem wirtschaftlich zu lösen, nicht darum, ein Verfahren zu führen. Im Forderungseinzug etwa ist das Ziel ausdrücklich, zeit- und kostenaufwendige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Saarlouis, und darüber hinaus

Saarlouis liegt keine zwanzig Kilometer von der französischen Grenze entfernt. Das prägt die Mandate: grenzüberschreitende Transporte, Unfälle im europäischen Ausland, Forderungen gegen Schuldner in Frankreich, Belgien oder Luxemburg. Wir beraten und korrespondieren auf Deutsch, Englisch und Französisch; der außergerichtliche Forderungseinzug erstreckt sich auf ganz Europa.

Wie ein Mandat beginnt

  • Sie rufen an oder schreiben. Schildern Sie kurz, worum es geht. Für die Ersteinschätzung genügt der Kern.
  • Wir sagen Ihnen, wie wir die Lage sehen. Dazu gehört auch der Hinweis, wenn sich ein Vorgehen wirtschaftlich nicht lohnt.
  • Vor der Mandatsannahme prüfen wir den Interessenkonflikt.Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten berufsrechtlich untersagt.
  • Erst dann sprechen wir über Kosten und Vorgehen.Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung.

Kontakt

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Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr erreichbar. Die erste Einschätzung bekommen Sie unmittelbar im Gespräch.

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