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Rechtsgebiet

Reiserecht

Ob ein Reisemangel, eine teure Stornierung oder ein gestrichener Flug: Welche Ansprüche bestehen, hängt an wenigen Umständen, die sich meist innerhalb kurzer Zeit klären lassen.

GS

Fachlich verantwortlich

, Rechtsanwalt

Leere Wartehalle eines Flughafens, Sitzreihen vor einem Panoramafenster, dahinter das Vorfeld im Licht des Sonnenaufgangs.

Eine Reise, die anders verläuft als gebucht, wirft fast immer dieselben zwei Fragen auf: Gegen wen richtet sich der Anspruch, und was bleibt davon übrig? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder Einzelleistungen, ob ein Flug betroffen ist und zu welchem Zeitpunkt die Störung eingetreten ist. Die folgenden Abschnitte ordnen die Konstellationen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen.

Reisemängel und Minderung

Bei einer Pauschalreise schuldet der Reiseveranstalter die Reise so, wie sie vertraglich beschrieben ist. Weicht die tatsächlich erbrachte Leistung davon ab, liegt ein Reisemangel vor. Die Rechte des Reisenden sind in den §§ 651a ff. BGB geregelt und in § 651i Abs. 3 BGB aufgezählt: Abhilfe, Selbstabhilfe, Kündigung, Minderung des Reisepreises sowie Schadensersatz.

Was gilt als Reisemangel?

Maßstab ist der Vergleich mit dem, was gebucht wurde, nicht die persönliche Erwartung. Ein Doppelzimmer ohne die zugesagte Meersicht, ein über die gesamte Reisedauer geschlossener Pool, Baulärm auf dem Nachbargrundstück, Ungeziefer im Zimmer, die Verlegung in ein anderes Hotel, ausgefallene Ausflüge oder eine Verpflegung unterhalb der gebuchten Kategorie kommen als Mangel in Betracht. Nicht jede Unannehmlichkeit erfüllt diese Voraussetzung. Was im Katalog nicht zugesagt war und am Zielort landesüblich ist, begründet in der Regel keinen Anspruch.

Muss ich den Mangel vor Ort anzeigen?

Ja, und dieser Punkt entscheidet viele Verfahren. § 651o BGB verpflichtet Sie, einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Konnte der Veranstalter wegen einer schuldhaft unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen, sind Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen. Richten Sie die Anzeige an den Veranstalter oder an die Reiseleitung und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Halten Sie den Zustand mit datierten Fotos fest, notieren Sie Namen möglicher Zeugen und bewahren Sie Belege über Zusatzausgaben auf. Wer erst nach der Rückkehr reklamiert, trägt eine deutlich schwierigere Beweislage.

Wie hoch fällt die Minderung aus?

§ 651m BGB bestimmt, dass sich der Reisepreis für die Dauer des Mangels mindert. Der Preis ist dabei in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem der Wert der mangelfreien Reise zum wirklichen Wert gestanden hätte; soweit erforderlich, wird geschätzt. In der Praxis orientieren sich Gerichte an veröffentlichten Übersichten, etwa der sogenannten Frankfurter Tabelle. Diese Übersichten sind keine Rechtsnormen und binden kein Gericht, sie geben lediglich eine Bandbreite vor. Entscheidend bleiben der konkrete Mangel, seine Dauer und die Frage, ob Abhilfe angeboten wurde.

Rücktritt und Stornierung vor der Reise

Was kostet eine Stornierung?

Nach § 651h Abs. 1 BGB dürfen Sie jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Veranstalter verliert damit den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Die meisten Veranstalter arbeiten mit gestaffelten Pauschalen, die mit der Nähe zum Reisebeginn steigen. Diese Pauschalen müssen sich an den ersparten Aufwendungen und an dem orientieren, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Auffällig hohe Sätze, insbesondere bei einem Rücktritt lange vor Reisebeginn, lassen sich überprüfen.

Wann entfällt die Entschädigung?

§ 651h Abs. 3 BGB nimmt den Fall aus, dass am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Als unvermeidbar und außergewöhnlich gelten Umstände außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei, deren Folgen auch durch zumutbare Vorkehrungen nicht zu vermeiden gewesen wären. Liegen sie vor, ist der Rücktritt entschädigungsfrei und der gezahlte Reisepreis zurückzuerstatten. Streitig ist regelmäßig zweierlei: ob die Umstände im Zeitpunkt des Rücktritts bereits absehbar waren und ob die Beeinträchtigung das Maß der Erheblichkeit erreicht.

Was gilt bei Einzelbuchungen?

Haben Sie Flug, Hotel und Mietwagen getrennt gebucht, liegt kein Pauschalreisevertrag vor. Dann richtet sich der Rücktritt nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, also nach Tarif- und Beförderungsbedingungen. Auch bei einem nicht erstattungsfähigen Flugtarif bleiben Steuern und Gebühren, die nur bei tatsächlichem Flugantritt anfallen, regelmäßig erstattungsfähig.

Abbruch und Kündigung während der Reise

Wann darf ich die Reise abbrechen?

§ 651l BGB erlaubt die Kündigung des Reisevertrags, wenn die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt ist. Vor der Kündigung ist dem Veranstalter grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Sie ist entbehrlich, wenn der Veranstalter die Abhilfe verweigert oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Nach wirksamer Kündigung behält der Veranstalter nur den Teil des Reisepreises, der auf bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen entfällt.

Wer zahlt die Rückreise?

Umfasst der Pauschalreisevertrag auch die Beförderung, schuldet der Veranstalter nach einer Kündigung die Rückbeförderung. Er hat dabei für ein gleichwertiges Beförderungsmittel zu sorgen. Buchen Sie eigenmächtig einen teureren Rückflug, ohne dem Veranstalter Gelegenheit zur Organisation zu geben, tragen Sie das Risiko, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.

Was passiert, wenn ich einfach abreise?

Ein Abbruch ohne Mängelanzeige, ohne Abhilfefrist und ohne Kündigungserklärung ist der häufigste Fehler in dieser Konstellation. Er führt dazu, dass der Veranstalter den vollen Reisepreis behält und Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz entfallen können. Wenn sich die Lage vor Ort zuspitzt, ist ein kurzer Anruf in der Kanzlei vor der Abreise meist die günstigere Entscheidung.

Fluggastrechte bei Verspätung und Annullierung

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für Flüge ab einem Flughafen in der Europäischen Union sowie für Flüge aus einem Drittstaat in die Union, wenn sie von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durchgeführt werden. Sie gilt unabhängig davon, ob der Flug einzeln oder als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde.

Wann steht mir eine Ausgleichszahlung zu?

Artikel 7 der Verordnung staffelt die Ausgleichszahlung nach der Flugdistanz: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 Kilometer und allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern, 600 Euro bei allen übrigen Flügen. Bei einer Annullierung entfällt der Anspruch, wenn Sie mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurden; bei kurzfristigerer Unterrichtung nur dann, wenn die angebotene Ersatzbeförderung innerhalb der in der Verordnung genannten engen Zeitfenster liegt. Bei Verspätung kommt eine Ausgleichszahlung in Betracht, wenn Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen. Artikel 7 Absatz 2 erlaubt der Airline eine Kürzung um 50 Prozent, wenn die Ersatzbeförderung die Ankunft je nach Entfernung nur um zwei, drei oder vier Stunden verzögert.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Nach Artikel 5 Absatz 3 entfällt die Ausgleichszahlung, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweist, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei der Airline. Wetterlagen, Sicherheitsrisiken und Streiks von Fluglotsen kommen in Betracht. Technische Defekte, die zur normalen Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens gehören, hat der Europäische Gerichtshof dagegen in ständiger Rechtsprechung nicht ausreichen lassen. Der pauschale Verweis einer Airline auf höhere Gewalt trägt daher häufig nicht.

Welche Leistungen schuldet die Airline am Flughafen?

Unabhängig von der Ausgleichszahlung bestehen Betreuungsansprüche. Sie greifen bei einer Verspätung von zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 Kilometer, drei Stunden bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 Kilometer und Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sowie vier Stunden bei allen übrigen Flügen. Geschuldet sind Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, Kommunikationsmittel und bei einer Übernachtung eine Unterbringung samt Transfer. Ab fünf Stunden Verspätung können Sie zwischen der Weiterbeförderung und der Erstattung des Ticketpreises wählen. Heben Sie Belege auf, wenn Sie sich selbst versorgen mussten.

Was gilt zusätzlich bei einer Pauschalreise?

War der Flug Teil einer Pauschalreise, bestehen Ansprüche gegen den Veranstalter und gegen die Airline nebeneinander. Die Ausgleichszahlung nach der Verordnung wird allerdings auf einen weitergehenden Schadensersatz angerechnet. Doppelt entschädigt wird derselbe Nachteil nicht.

Bahn und Schiff

Was zahlt die Bahn bei Verspätung?

Die EU-Fahrgastrechteverordnung für den Eisenbahnverkehr sieht eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises ab einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten und von 50 Prozent ab 120 Minuten vor. Zeichnet sich bereits vor Fahrtantritt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, können Sie zwischen der Weiterfahrt, der Erstattung des Fahrpreises und einer Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof wählen. Die seit 2023 geltende Fassung der Verordnung lässt Ausnahmen bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterlagen und Naturkatastrophen zu; das war unter der Vorgängerfassung anders. Heben Sie Fahrkarte und Verspätungsbestätigung auf.

Gelten für Kreuzfahrten dieselben Regeln?

Eine Kreuzfahrt ist regelmäßig eine Pauschalreise, weshalb die §§ 651a ff. BGB mit Minderung, Kündigung und Schadensersatz greifen. Daneben gilt die EU-Verordnung über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, die Informations-, Betreuungs- und unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsansprüche vorsieht. Geänderte Routen, ausgefallene Häfen und Kabinen unterhalb der gebuchten Kategorie sind die typischen Streitpunkte.

Insolvenz des Reiseveranstalters

Was nützt der Sicherungsschein?

§ 651r BGB verpflichtet Reiseveranstalter, die Erstattung des gezahlten Reisepreises für den Fall abzusichern, dass Leistungen wegen Zahlungsunfähigkeit ausfallen oder Sie Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommen müssen, obwohl Sie bereits gezahlt haben. Der Veranstalter hat Ihnen einen unmittelbaren Anspruch gegen den Absicherer zu verschaffen und dies durch eine Bestätigung nachzuweisen, den Sicherungsschein. Die Absicherung umfasst auch die notwendige Rückbeförderung, wenn die Reise bereits begonnen hat. Praktisch heißt das: Sicherungsschein aufbewahren, Ansprüche unmittelbar beim Absicherer anmelden und die dort gesetzten Anmeldefristen einhalten.

Und wenn eine Fluggesellschaft insolvent wird?

Für Luftfahrtunternehmen besteht keine vergleichbare gesetzliche Insolvenzsicherung. Wer einen Flug einzeln gebucht hat, bleibt darauf verwiesen, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden; die Aussicht auf Rückzahlung ist dann von der Quote abhängig. Anders liegt es, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war, denn dann haftet der Veranstalter.

Fristen, Kosten und Ablauf

Wie lange habe ich Zeit?

Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren nach § 651j BGB in zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach endet. Für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung gilt nach deutschem Recht die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, die nach den §§ 195, 199 BGB mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. Weil beide Fristen auseinanderfallen, sollten sie früh geklärt werden.

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach dem Gegenstandswert, also nach der Höhe der geltend gemachten Ansprüche, oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage vorab. Befindet sich die Gegenseite in Verzug, gehören die Kosten der Rechtsverfolgung zum ersatzfähigen Schaden; ob sie im Ergebnis erstattet werden, hängt vom Ausgang der Sache ab. Wir sagen Ihnen vor jedem kostenauslösenden Schritt, womit zu rechnen ist.

Was sollten Sie zum ersten Gespräch mitbringen?

Hilfreich sind Buchungs- und Reisebestätigung, Rechnung und Zahlungsbelege, der Sicherungsschein, Bordkarten oder Fahrkarten, der gesamte Schriftwechsel mit Veranstalter oder Beförderer, Ihre Mängelanzeige sowie Fotos und Belege über Zusatzausgaben. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller lässt sich einschätzen, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.

Unsere Kanzlei besteht seit 2006 in Saarlouis und ist überregional tätig. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, bevor eine Frist läuft.

Häufige Fragen

Was Mandanten uns fragen

Allgemeine Auskünfte zu diesem Thema. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall, weil es dabei immer auf die konkreten Umstände ankommt.

Muss ich einen Reisemangel vor Ort melden?

Ja. Nach § 651o BGB ist ein Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft und hätte der Veranstalter Abhilfe schaffen können, entfallen Minderung und Schadensersatz. Die Anzeige gehört an den Veranstalter oder die Reiseleitung, nicht an die Hotelrezeption.

Wie hoch ist die Ausgleichszahlung bei einem annullierten Flug?

Die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht in Artikel 7 gestaffelte Beträge vor: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 Kilometer und allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern, 600 Euro bei allen übrigen Flügen. Der Betrag hängt allein an der Flugdistanz, nicht am Ticketpreis. Bei rechtzeitiger Umbuchung kann die Airline die Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen um die Hälfte kürzen.

Kann ich eine Pauschalreise kostenfrei stornieren?

Nach § 651h BGB können Sie jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten, der Veranstalter darf dafür aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung entfällt nach § 651h Abs. 3 BGB, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Ob ein solcher Umstand vorliegt, ist regelmäßig der Streitpunkt.

Gibt es auch bei Verspätung eine Ausgleichszahlung, oder nur bei Annullierung?

Auch bei Verspätung. Erreichen Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr, kommt eine Ausgleichszahlung in derselben Höhe wie bei einer Annullierung in Betracht. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel, nicht die Abflugverzögerung.

Wie lange kann ich Ansprüche aus einer Pauschalreise geltend machen?

Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren nach § 651j BGB in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach endet. Für Ausgleichsansprüche gegen eine Airline gilt dagegen nach deutschem Recht die regelmäßige Verjährung von drei Jahren zum Ende des Jahres. Es lohnt sich, beide Fristen früh zu klären, weil sie auseinanderfallen.

Was passiert, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird?

Reiseveranstalter müssen nach § 651r BGB absichern, dass Reisende den gezahlten Reisepreis zurückerhalten, wenn Leistungen wegen Zahlungsunfähigkeit ausfallen. Den Nachweis darüber erhalten Sie mit dem Sicherungsschein, der Ihnen einen unmittelbaren Anspruch gegen den Absicherer verschafft. Bewahren Sie den Sicherungsschein auf, er ist die Grundlage der Anmeldung.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt vom Vertrag und vom eingeschlossenen Baustein ab. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und teilen Ihnen die Antwort des Versicherers mit, bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden. Besteht kein Rechtsschutz, richtet sich unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer gesonderten Vereinbarung.

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