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Gerichte und Behörden

Welches Gericht
für welche Sache.

Wer im Landkreis Saarlouis einen Rechtsstreit führt, hat es je nach Sache mit verschiedenen Gerichten zu tun. Die wenigsten davon sitzen dort, wo man sie vermutet.

Die Frage nach dem zuständigen Gericht klingt nach Formsache. Sie ist es nicht: Ein Schriftsatz beim falschen Gericht wahrt keine Frist, und mehrere der hier maßgeblichen Fristen liegen bei zwei oder drei Wochen.

Amtsgericht Saarlouis: neun Kommunen, ein Gericht

Das Amtsgericht Saarlouis am Prälat-Subtil-Ring 10 ist der Regelfall für Streitigkeiten aus dem Kreisgebiet. Sein Bezirk umfasst neun Kommunen: die Städte Saarlouis und Dillingen sowie die Gemeinden Bous, Ensdorf, Rehlingen-Siersburg, Schwalbach, Überherrn, Wadgassen und Wallerfangen.

Dort liegen:

  • Zivilsachen bis 10.000 Euro Streitwert. Diese Wertgrenze gilt seit dem 1. Januar 2026 (§ 23 Nr. 1 GVG).
  • Wohnraummietsachen ohne Rücksicht auf den Streitwert.Auch eine Räumungsklage über mehrere Jahresmieten bleibt beim Amtsgericht.
  • Familiensachen. Das Amtsgericht wird insoweit als Familiengericht tätig, etwa bei Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht.
  • Betreuungssachen.
  • Nachlasssachen. Das Amtsgericht Saarlouis ist zugleich Nachlassgericht für diese neun Kommunen: Erbscheinsanträge, Testamentseröffnung, Ausschlagung.
  • Das Grundbuchamt für denselben Bezirk.

Oberhalb der Wertgrenze: Landgericht Saarbrücken

Übersteigt der Streitwert 10.000 Euro, entscheidet in erster Instanz das Landgericht Saarbrücken. Es ist zugleich Berufungsgericht gegen Urteile des Amtsgerichts. Im Saarland gibt es nur dieses eine Landgericht. In Familiensachen führt die Beschwerde nicht dorthin, sondern zum Saarländischen Oberlandesgericht, ebenfalls in Saarbrücken.

Arbeitssachen: nur noch ein Gericht im ganzen Land

Für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ist landesweit allein das Arbeitsgericht Saarland in Saarbrücken zuständig. Die Arbeitsgerichte Saarbrücken, Neunkirchen und Saarlouis wurden zum 1. April 2018 aufgehoben.

Das hat eine praktische Folge, die teuer werden kann: Eine an ein „Arbeitsgericht Saarlouis“ adressierte Klage erreicht kein Gericht und wahrt keine Frist. Für die Kündigungsschutzklage bleiben nach Zugang der Kündigung drei Wochen (§ 4 KSchG); Einzelheiten dazu stehen unterArbeitsrecht.

Bußgeldbescheide: Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert

Verkehrsordnungswidrigkeiten im gesamten Saarland bearbeitet nicht das örtliche Ordnungsamt, sondern die Zentrale Bußgeldbehörde, Abteilung 3 des Landesverwaltungsamts, mit Sitz in St. Ingbert. Wo gemessen wurde, spielt dafür keine Rolle: Ein Bescheid für einen Verstoß in Dillingen, Überherrn oder Saarlouis kommt aus St. Ingbert.

Der Einspruch ist dorthin zu richten, binnen zwei Wochen ab Zustellung. Hilft die Behörde ihm nicht ab, gelangt das Verfahren anschließend zum Amtsgericht, und zwar zum Amtsgericht St. Ingbert, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat, nicht zum Amtsgericht Saarlouis. Was im Verfahren dann geschieht, steht unterBußgeld und Führerschein.

Von der Bußgeldsache zu trennen ist die Fahrerlaubnis selbst: Sie verwaltet der Landkreis Saarlouis als Fahrerlaubnisbehörde. Gegen deren Bescheide führt der Rechtsweg nicht zum Amtsgericht, sondern zum Verwaltungsgericht.

Streit mit einer Behörde: Verwaltungsgericht in Saarlouis

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes sitzt in der Kaiser-Wilhelm-Straße 15 in Saarlouis, gemeinsam mit dem Oberverwaltungsgericht. Zuständig ist es für das ganze Land. Saarlouis ist damit für verwaltungsgerichtliche Verfahren Gerichtsort weit über den Landkreis hinaus.

Mahnverfahren: Amtsgericht Mayen

Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren läuft für das Saarland nicht über das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners, sondern über das gemeinsame Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland beim Amtsgericht Mayen. Erst wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, geht die Sache an das für den Streit zuständige Gericht über. Wie sich das zum außergerichtlichen Vorgehen verhält, steht unterForderungseinzug.

Wo der Bezirk endet

Der Bezirk des Amtsgerichts Saarlouis deckt sich nicht mit dem, was man alltagssprachlich zur Region zählt. Für Merzig und den übrigen Landkreis Merzig-Wadern ist das Amtsgericht Merzig in der Wilhelmstraße 2 zuständig, das eine Zweigstelle in Wadern unterhält. Für Völklingen besteht ein eigenes Amtsgericht in der Karl-Janssen-Straße 35; zu seinem Bezirk gehören außerdem Püttlingen, Großrosseln und Heusweiler.

Für Arbeitssachen, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verwaltungsstreitigkeiten ändert das nichts: Dort ist ohnehin landesweit dasselbe Gericht beziehungsweise dieselbe Behörde zuständig. Welche Fragen in den einzelnen Orten typisch sind, steht unterEinzugsgebiet.

Diese Übersicht gibt die Zuständigkeiten allgemein wieder und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Welches Gericht im konkreten Fall entscheidet, hängt zusätzlich vom Gerichtsstand ab, und der kann vom Wohnort abweichen.

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